Was ist die TKHL?

Die Thurgauer Konferenz Heilpädagogischer Lehrpersonen (TKHL) ist eine selbstständige Unterorganisation von Bildung Thurgau.

Die TKHL ist die Konferenz der heilpädagogischen Lehrpersonen und der pädagogischen Therapeutinnen und Therapeuten im Thurgau. Das heisst: Schulische Heilpädagoginnen und Heilpädagogen, Kleinklassenlehrpersonen, Sonderschullehrpersonen, Sonderpädagogisches Fachpersonal (Logopädinnen und Logopäden sowie Psychomotoriktherapeutinnen und -theruapeuten) sind Mitglieder der TKHL. Der Vorstand der TKHL setzt sich möglichst aus Vertreterinnen und Vertretern aller dieser Untergruppen zusammen.

Zu den Hauptaufgaben der TKHL gehören

  • die Vernetzung innerhalb der heilpädagogischen Lehrpersonen im Kanton Thurgau
  • die Vernetzung mit den Stufenkonferenzen (TKK, TUK, TMK, SekITG,  TBK und TKMS
  • die Vernetzung mit der kantonalen Bildungsverwaltung (Amt für Volksschule Thurgau)
  • der Einsatz für eine gute Weiterbildung für heilpädagogische Fachkräfte
  • die Interne Meinungsbildung und Einflussnahme gegen aussen in Bezug auf das bildungspolitische Geschehen
  • die standespolitische Vertretung der Mitglieder

Der TKHL-Vorstand

  • bearbeitet Konferenzthemen
  • bereitet die Tagungen vor
  • führt Konferenzbeschlüsse aus
  • kann Delegierte für kantonale Arbeitgruppen oder Kommissionen wählen (ausser jenen für die Delegiertenversammlung Bildung Thurgau).

Die Mitglieder der TKHL 

  • wählen den Vorstand
  • wählen das  Konferenzpäsidium
  • wählen die Delegierten in die Standespolitische und Pädagogische Kommission
  • wählen die Rechnungsrevisorinnen oder Rechnungsrevisoren
  • wählen die Delegierten und SuppleantInnen oder Suppleanten für die DV von Bildung Thurgau
  • verabschieden Anträge und Stellungnahmen
  • genehmigen den Jahresbericht des Präsidiums und die Jahresrechnung

Jahrestagung
Die Mitglieder der TKHL versammeln sich jährlich zu einer ordentlichen Tagung. Ausserordentliche Tagungen und weitere Veranstaltungen können auf Anordnung der Geschäftsleitung von BildungThurgau, des Vorstandes der TKHL oder auf Beschluss von mindestens einem Drittel der TKHL-Aktivmitglieder durchgeführt werden.